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   BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 201/89   

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https://dejure.org/1989,3254
BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 201/89 (https://dejure.org/1989,3254)
BAG, Entscheidung vom 14.06.1989 - 4 AZR 201/89 (https://dejure.org/1989,3254)
BAG, Entscheidung vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 201/89 (https://dejure.org/1989,3254)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betrieblicher Geltungsbereich der Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes - Ausführung von Trockenarbeiten und Montagebauarbeiten unter den Geltungsbereich der Verfahrenstarifverträge - Tarifkonkurrenz zwischen Bauhandwerk und Schlosserhandwerk - Allgemeinverbindlichkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifkonkurrenz: BRTV-Bau - MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten des metallverarbeitenden Handwerks im Wirtschaftsgebiet Rheinland-Rheinhessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 280/85

    Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils - Einziehung von Beiträgen für

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 201/89
    Tarifkonkurrenzen sind in aller Regel nach den Grundsätzen der Spezialität zu lösen, wonach der Tarif gültig sein soll, der dem Betrieb räumlich, betrieblich, fachlich und persönlich am nächsten steht und deshalb den Erfordernissen und Eigenarten des Betriebes und der darin tätigen Arbeitnehmer am besten gerecht wird (BAG Urteile vom 24. September 1975 - 4 AZR 471/74 - und vom 29. November 1978 - 4 AZR 304/77 - AP Nrn. 11 und 12 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz m.w.N.; Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 - AP Nr. 70 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Die Tarifverträge für das Baugewerbe kommen in diesen Fällen nach dem Grundsatz der Spezialität nicht zur Anwendung (vgl. BAG Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 - AP Nr. 70 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 24.09.1975 - 4 AZR 471/74

    Tarifkonkurrenz: RTV-Abbruch - RTV-Bau

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 201/89
    Tarifkonkurrenzen sind in aller Regel nach den Grundsätzen der Spezialität zu lösen, wonach der Tarif gültig sein soll, der dem Betrieb räumlich, betrieblich, fachlich und persönlich am nächsten steht und deshalb den Erfordernissen und Eigenarten des Betriebes und der darin tätigen Arbeitnehmer am besten gerecht wird (BAG Urteile vom 24. September 1975 - 4 AZR 471/74 - und vom 29. November 1978 - 4 AZR 304/77 - AP Nrn. 11 und 12 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz m.w.N.; Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 - AP Nr. 70 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    In diesem Falle genügt die Tarifbindung des Arbeitgebers an den spezielleren Tarifvertrag und die potentielle Möglichkeit, daß ein der vertragsschließenden Gewerkschaft angehörender Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt ist, auf den dann unmittelbar beide Tarifverträge zutreffen (BAG Urteile vom 24. September 1975 - 4 AZR 471/74 - und 29. November 1978 - 4 AZR 304/77 - AP Nrn. 11 und 12 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz).

  • BAG, 29.11.1978 - 4 AZR 304/77

    Verlegen von Glasbausteinen - Sonstige bauliche Leistung - Fachlicher

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 201/89
    Tarifkonkurrenzen sind in aller Regel nach den Grundsätzen der Spezialität zu lösen, wonach der Tarif gültig sein soll, der dem Betrieb räumlich, betrieblich, fachlich und persönlich am nächsten steht und deshalb den Erfordernissen und Eigenarten des Betriebes und der darin tätigen Arbeitnehmer am besten gerecht wird (BAG Urteile vom 24. September 1975 - 4 AZR 471/74 - und vom 29. November 1978 - 4 AZR 304/77 - AP Nrn. 11 und 12 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz m.w.N.; Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 - AP Nr. 70 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    In diesem Falle genügt die Tarifbindung des Arbeitgebers an den spezielleren Tarifvertrag und die potentielle Möglichkeit, daß ein der vertragsschließenden Gewerkschaft angehörender Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt ist, auf den dann unmittelbar beide Tarifverträge zutreffen (BAG Urteile vom 24. September 1975 - 4 AZR 471/74 - und 29. November 1978 - 4 AZR 304/77 - AP Nrn. 11 und 12 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz).

  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 201/89
    Ebenso wie bei einer Tarifgebundenheit des Arbeitgebers Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Einleitungssatz BetrVG bei Bestehen einer tariflichen Regelung auch für die nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer ausgeschlossen werden, weil die Arbeitnehmer durch Beitritt zur tarifvertragsschließenden Gewerkschaft den unabdingbaren Schutz der tariflichen Regelungen jederzeit erlangen können (BAGE 54, 191, 207 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972), gilt dies auch für die nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer der Beklagten hinsichtlich der tariflichen Bestimmungen des MTV Metallhandwerk, die die Beklagte allerdings ohnehin als Vertragsrecht auf die Arbeitsverhältnisse anwendet.
  • BAG, 29.03.1957 - 1 AZR 208/55

    Ansprüche aus Einzelarbeitsverhältnis - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte -

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 201/89
    Nach dem Grundsatz der Tarifeinheit sollen alle Arbeitsverhältnisse in einem Betrieb grundsätzlich nach demselben Tarifvertrag geordnet werden (BAG Urteil vom 29. März 1957 - 1 AZR 208/55 - AP Nr. 4 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz).
  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87

    Mischbetrieb - Inzidentfeststellungsklage

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 201/89
    Damit liegt insoweit im Verhältnis zu den allgemeinverbindlichen Verfahrenstarifverträgen des Baugewerbes eine sogenannte Tarifpluralität vor (vgl. BAG Urteil vom 25. November 1987 - 4 AZR 361/87 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 16.05.1972 - 5 AZR 459/71

    Nichteinhaltung einer tariflichen Schriftform - Unzulässige Rechtsausübung -

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 201/89
    Der Nachteil, daß dann in einem Betrieb mehrere Tarifverträge nebeneinander durchgeführt werden müßten, sei hinzunehmen (Wiedemann, Anmerkung zu BAG AP Nr. 11 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; ebenso Konzen, RdA 1978, 146).
  • BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 49/89

    Tarifvertrag: Auslegung - BRTV-Bau

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 201/89
    Dies steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats, nach der von der tariflichen Bestimmung seit der Neufassung des fachlichen Geltungsbereichs des § 1 Abs. 2 der Verfahrenstarifverträge bzw. des BRTV-Bau mit Wirkung vom 1. Januar 1980 insbesondere auch Montagebauarbeiten unter Verwendung des Werkstoffs Metall erfaßt werden (BAG Urteil vom 26. April 1989 - 4 AZR 49/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 05.06.1985 - 4 AZR 533/83

    Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes - Verfahren für

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 201/89
    Nach der Senatsrechtsprechung fallen Betriebe, in denen überwiegend in den Beispielen des Abschnitts V genannte Tätigkeiten ausgeführt werden, unter den Geltungsbereich des BRTV-Bau und der insoweit gleichlautenden Verfahrenstarifverträge, ohne daß die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale des Abschnitts I bis III zu überprüfen sind (vgl. BAGE 48, 390, 394 = AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 466/86

    Arbeitnehmer mit einer arbeiterrentenversicherungspflichtigen Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 201/89
    Die arbeitszeitlich überwiegende Ausführung von Decken- und Wandverkleidungen aus Metall mit Methoden und Werkzeugen des Schlosserhandwerks durch überwiegend gelernte Schlosser und den Geschäftsführer der Beklagten als Schlossermeister gehört nach dem Berufsbild, der beruflichen Tradition, dem Berufsrecht und der Üblichkeit im Arbeits- und Wirtschaftsleben zum Schlosserhandwerk (vgl. BAG Urteil vom 3. Dezember 1986 - 4 AZR 466/86 - AP Nr. 73 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
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